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Ratgeber18. März 2026· 10 min

Airbnb Steuern in Deutschland: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Kurtaxe (2026)

Airbnb Steuern in Deutschland: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Kurtaxe. Der komplette Guide für Gastgeber 2026.

C

Cédric

Fondateur de ScanStay

Airbnb Steuern in Deutschland: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Kurtaxe (2026)

Sie vermieten auf Airbnb und fragen sich, welche Steuern Sie zahlen müssen? Sie sind nicht allein. Die steuerliche Seite der Kurzzeitvermietung ist für viele Gastgeber in Deutschland das unangenehmste Thema — und gleichzeitig das wichtigste. Denn seit der DAC7-Meldepflicht (2023) weiß das Finanzamt genau, wie viel Sie verdienen.

Ich vermiete selbst Ferienunterkünfte und habe mich durch das deutsche Steuerrecht für Vermieter gearbeitet. Zwischen Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Kurtaxe gibt es viel zu beachten — aber wenn Sie die Grundregeln verstanden haben, ist es machbar.

Dieser Guide erklärt Ihnen alles, was Sie als Airbnb-Gastgeber in Deutschland über Steuern wissen müssen. Mit konkreten Zahlen und Beispielen.

Wichtig: Dieser Guide ist eine Orientierungshilfe. Er ersetzt keine Steuerberatung. Bei komplexen Fällen (mehrere Objekte, hohe Einnahmen, GbR/GmbH) sollten Sie einen Steuerberater hinzuziehen.


Inhaltsverzeichnis

  1. Grundprinzip: Alle Airbnb-Einnahmen sind steuerpflichtig
  2. Einkommensteuer auf Mieteinnahmen
  3. Gewerbesteuer — wann sie anfällt
  4. Umsatzsteuer — Kleinunternehmer oder nicht?
  5. Kurtaxe und Beherbergungssteuer
  6. Was sich von der Steuer absetzen lässt
  7. DAC7-Meldepflicht: Was Plattformen melden
  8. Steuerliche Fallbeispiele
  9. FAQ

Grundprinzip: Alle Airbnb-Einnahmen sind steuerpflichtig

Bevor wir ins Detail gehen: Jeder Euro, den Sie über Airbnb verdienen, ist steuerpflichtig. Auch wenn Sie nur ein Zimmer in Ihrer eigenen Wohnung vermieten. Auch wenn Sie nur ein paar Wochenenden im Jahr vermieten.

Seit 2023 melden Plattformen wie Airbnb und Booking.com Ihre Einnahmen automatisch an die deutschen Finanzbehörden (DAC7-Richtlinie). Sie können nichts „vergessen" — das Finanzamt hat die Zahlen bereits.

Es gibt keine Steuerfreigrenze für Mieteinnahmen aus Ferienwohnungen in Deutschland — anders als in manchen anderen Ländern müssen Sie ab dem ersten Euro deklarieren.


Einkommensteuer auf Mieteinnahmen

Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer für Airbnb-Gastgeber. Ihre Mieteinnahmen werden zusammen mit Ihrem restlichen Einkommen (Gehalt, selbstständige Tätigkeit, Kapitalerträge) besteuert.

Gewerbliche Einkünfte oder Vermietungseinkünfte?

Das ist die entscheidende Frage, und die Antwort bestimmt, wo Sie Ihre Einnahmen in der Steuererklärung angeben:

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V):

  • Sie vermieten eine einzelne Ferienwohnung
  • Keine hoteltypischen Zusatzleistungen (kein Frühstück, kein täglicher Zimmerservice)
  • Die Vermietung hat keinen „gewerblichen Charakter"

Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Anlage G):

  • Sie vermieten mehrere Objekte
  • Sie bieten hoteltypische Zusatzleistungen an
  • Die Vermietung hat gewerblichen Charakter (regelmäßig, organisiert, mit Gewinnabsicht)

In der Praxis stuft das Finanzamt die meisten Airbnb-Vermietungen als gewerblich ein, besonders wenn Sie:

  • Auf mehreren Plattformen listen
  • Regelmäßig wechselnde Gäste haben
  • Aktiv Werbung machen
  • Zusatzleistungen anbieten (Endreinigung, Wäschepaket, etc.)

Steuersätze

Deutschland hat progressive Steuersätze. Ihre Mieteinnahmen werden zu Ihrem sonstigen Einkommen addiert und mit dem entsprechenden Satz besteuert:

Zu versteuerndes Einkommen Steuersatz
Bis 12.348 € 0 % (Grundfreibetrag 2026)
12.349 – ca. 17.800 € 14 – 24 % (progressiv)
ca. 17.800 – ca. 69.900 € 24 – 42 % (progressiv)
ca. 69.900 – 277.825 € 42 %
Ab 277.826 € 45 % (Reichensteuersatz)

Dazu kommt der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Einkommensteuer, nur bei höheren Einkommen) und ggf. Kirchensteuer (8 oder 9 %, je nach Bundesland).

Rechenbeispiel: Einkommensteuer

Sie vermieten eine Ferienwohnung und erzielen 15.000 € Einnahmen pro Jahr. Nach Abzug aller Kosten (Reinigung, Verschleiß, Versicherung, Plattformgebühren) bleiben 9.000 € Gewinn.

Wenn Sie als Angestellter zusätzlich 40.000 € brutto verdienen, werden die 9.000 € Mietgewinn zu Ihrem Einkommen addiert. Bei einem Grenzsteuersatz von ca. 35 % zahlen Sie auf die Mieteinnahmen ungefähr 3.150 € Einkommensteuer.


Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die auf Gewerbeerträge erhoben wird.

Wann fällt Gewerbesteuer an?

  • Ihre Einkünfte werden als gewerblich eingestuft (siehe oben)
  • Ihr jährlicher Gewerbeertrag liegt über dem Freibetrag von 24.500 €

Wie wird sie berechnet?

Die Gewerbesteuer berechnet sich wie folgt:

  1. Gewerbeertrag ermitteln (= Gewinn aus der Vermietung)
  2. Freibetrag abziehen (24.500 € für Einzelunternehmer und Personengesellschaften)
  3. Steuermessbetrag: Gewerbeertrag × 3,5 %
  4. Gewerbesteuer: Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde

Der Hebesatz variiert stark:

  • Ländliche Gemeinden: 200-300 %
  • Mittelstädte: 300-400 %
  • Großstädte: 400-500 % (München 490 %, Berlin 410 %, Hamburg 470 %)

Rechenbeispiel: Gewerbesteuer

Gewerbeertrag: 30.000 € Freibetrag: 24.500 € Zu versteuern: 5.500 € Steuermessbetrag: 5.500 × 3,5 % = 192,50 € Hebesatz (z.B. 400 %): 192,50 × 4 = 770 € Gewerbesteuer

Wichtig: Die Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG). Das bedeutet, Sie zahlen sie nicht obendrauf, sondern sie wird mit Ihrer Einkommensteuer verrechnet. Bei niedrigen Hebesätzen (bis ca. 400 %) ist die Belastung durch die Gewerbesteuer daher nahezu null.

Wann fällt KEINE Gewerbesteuer an?

  • Ihr Gewinn liegt unter 24.500 €/Jahr
  • Ihre Einkünfte werden als Vermietung und Verpachtung eingestuft (nicht gewerblich)
  • Sie vermieten nur eine einzelne Ferienwohnung ohne Zusatzleistungen

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist ein weiteres Thema, das viele Gastgeber übersehen.

Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Wenn Ihr Gesamtumsatz (nicht Gewinn!) im Vorjahr unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (Grenzen seit 2025), können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen:

  • Sie müssen keine Umsatzsteuer erheben und abführen
  • Sie stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus
  • Dafür können Sie aber auch keine Vorsteuer aus Rechnungen abziehen

Für die meisten Einzelvermieter mit einer Ferienwohnung ist die Kleinunternehmerregelung die einfachste Option.

Regelbesteuerung

Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nicht nutzen (oder nicht nutzen können), gilt:

  • 7 % Umsatzsteuer auf reine Beherbergungsleistungen (Übernachtung)
  • 19 % Umsatzsteuer auf Nebenleistungen (Frühstück, Wäscheservice, Parkplatz, Endreinigung als separate Leistung)

Der Vorteil der Regelbesteuerung: Sie können Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen (Handwerkerrechnungen, Möbelkäufe, Reinigungsfirma). Das lohnt sich vor allem, wenn Sie hohe Investitionen haben (Renovierung, Einrichtung).

Plattformgebühren und Umsatzsteuer

Airbnb und Booking berechnen ihre Provisionen zuzüglich Umsatzsteuer (Airbnb sitzt in Irland, daher wird die Steuer im Reverse-Charge-Verfahren auf Sie abgewälzt). Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, müssen Sie diese Umsatzsteuer nicht abführen. Als Regelbesteuerer müssen Sie sie in der Umsatzsteuererklärung angeben.


Kurtaxe und Beherbergungssteuer

Neben den Bundes- und Landessteuern gibt es kommunale Abgaben, die Sie als Gastgeber direkt betreffen.

Kurtaxe (Kurbeitrag/Gästebeitrag)

Die Kurtaxe wird von Kur- und Erholungsorten erhoben. Sie finanziert touristische Infrastruktur: Strandzugänge, Wanderwege, Kuranlagen, Touristinfo.

  • Wer zahlt? Der Gast
  • Wer sammelt ein? Sie als Gastgeber
  • Höhe: Typisch 1-4 € pro Person und Nacht (variiert stark nach Ort und Saison)
  • Wo? Vor allem an Nord- und Ostsee, in Kurorten, Bergregionen

Sie müssen die Kurtaxe von Ihren Gästen einziehen und regelmäßig an die Gemeinde abführen. Vergessen Sie es, zahlen Sie sie aus eigener Tasche.

Beherbergungssteuer (Bettensteuer/City Tax)

Die Beherbergungssteuer ist eine kommunale Steuer, die unabhängig von der Kurtaxe erhoben werden kann. Sie gilt typischerweise in Großstädten:

Stadt Bettensteuer Bemessungsgrundlage
Berlin 7,5 % (seit April 2024) Netto-Übernachtungspreis
Hamburg Keine (Kurtaxe stattdessen in einigen Stadtteilen)
München Keine (Stand 2026)
Köln 5 % Netto-Übernachtungspreis
Frankfurt 2 € pro Nacht Pauschal
Dortmund 5 % Netto-Übernachtungspreis
Bremen 5 % Netto-Übernachtungspreis
Freiburg 5 % Netto-Übernachtungspreis

Wichtig: Geschäftsreisende sind in vielen Städten von der Bettensteuer befreit, müssen dies aber nachweisen (z.B. Arbeitgeberbescheinigung).

Automatische Erhebung durch Plattformen

Airbnb erhebt und führt die Kurtaxe in einigen deutschen Gemeinden automatisch ab. Prüfen Sie im Airbnb-Gastgeber-Dashboard, ob Ihre Gemeinde dabei ist. Wenn nicht, sind Sie selbst verantwortlich.

Booking.com erhebt die Kurtaxe in der Regel nicht automatisch. Sie müssen sie selbst einziehen.


Was sich von der Steuer absetzen lässt

Das ist die gute Nachricht: Viele Ausgaben rund um Ihre Ferienwohnung sind steuerlich absetzbar. Sie mindern Ihren steuerpflichtigen Gewinn.

Direkte Kosten (voll absetzbar)

  • Reinigungskosten: Professionelle Reinigungsfirma oder Reinigungsmittel
  • Plattformgebühren: Airbnb-Provision, Booking-Provision
  • Wäscheservice: Bettwäsche, Handtücher waschen lassen
  • Verbrauchsmaterial: Toilettenpapier, Seife, Kaffee, Kekse, Willkommenspaket
  • Versicherungen: Gastgeberhaftpflicht, Inventarversicherung
  • Channel Manager und Tools: Software-Abonnements (z.B. ScanStay, PriceLabs, Smoobu)
  • Internet und Telefon: Anteilig für die Ferienwohnung
  • Kurtaxe: Wenn Sie sie selbst tragen (und nicht dem Gast berechnen)
  • Schlüsseldienst/Smart Lock: Anschaffung und Wartung

Anteilige Kosten (nach Nutzungsanteil absetzbar)

Wenn Sie eine Wohnung teilweise selbst nutzen und teilweise vermieten, können Sie Kosten anteilig absetzen:

  • Miete oder Hypothekenzinsen: Anteil der Vermietungstage an Gesamttagen
  • Nebenkosten: Strom, Gas, Wasser — anteilig
  • Grundsteuer: Anteilig
  • Gebäudeversicherung: Anteilig

Abschreibung (AfA)

Wenn Sie die Ferienwohnung als Eigentümer vermieten, können Sie die Abschreibung für Abnutzung (AfA) geltend machen:

  • Gebäude: 2 % pro Jahr (bei Baujahr nach 1924) oder 2,5 % (Baujahr vor 1925) — nur der Gebäudeanteil, nicht das Grundstück
  • Möbel und Einrichtung: Über die Nutzungsdauer (typisch 5-10 Jahre) oder sofort abschreiben bei Anschaffungskosten unter 800 € netto (GWG)
  • Elektrogeräte: 5-10 Jahre Nutzungsdauer

Was Sie NICHT absetzen können

  • Eigenleistung: Ihre eigene Arbeitszeit (Reinigung, Gästebetreuung) ist nicht absetzbar
  • Privatnutzung: Tage, an denen Sie die Wohnung selbst nutzen
  • Tilgung: Nur Zinsen, nicht die Tilgung eines Darlehens

DAC7-Meldepflicht

Was ist DAC7?

Die DAC7-Richtlinie der EU verpflichtet digitale Plattformen seit 2023, die Daten ihrer Nutzer an die Finanzbehörden zu melden. Das betrifft alle Plattformen für Kurzzeitvermietung: Airbnb, Booking.com, FeWo-direkt, Traum-Ferienwohnungen und andere.

Was wird gemeldet?

  • Ihr vollständiger Name
  • Ihre Adresse
  • Ihre Steueridentifikationsnummer
  • Ihr Geburtsdatum
  • Ihre Kontoverbindung
  • Gesamteinnahmen pro Kalenderjahr
  • Anzahl der Buchungen/Transaktionen
  • Adresse jeder vermieteten Immobilie

Was das für Sie bedeutet

Das Finanzamt hat alle Daten. Keine Einkünfte verschweigen, keine Einnahmen „vergessen". Wer jetzt noch nicht deklariert, riskiert eine Steuernachzahlung mit Zinsen und ggf. ein Strafverfahren (Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO).

Mein Rat: Melden Sie Ihre Einnahmen von Anfang an korrekt. Die Strafen für Steuerhinterziehung sind in Deutschland drastisch — Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bei hohen Beträgen.


Steuerliche Fallbeispiele

Fall 1: Einzelne Ferienwohnung, Nebenberuf

  • Einnahmen: 12.000 €/Jahr
  • Absetzbare Kosten: 4.500 € (Reinigung, Provision, Verbrauchsmaterial, Versicherung, anteilige Nebenkosten)
  • Gewinn: 7.500 €
  • Kleinunternehmerregelung: Ja (Umsatz unter 25.000 €)
  • Gewerbesteuer: Nein (Gewinn unter 24.500 €)
  • Einkommensteuer: 7.500 € werden zum sonstigen Einkommen addiert. Bei Grenzsteuersatz 33 %: ca. 2.475 €

Fall 2: Zwei Ferienwohnungen, Hauptberuf

  • Einnahmen: 45.000 €/Jahr
  • Absetzbare Kosten: 18.000 €
  • Gewinn: 27.000 €
  • Kleinunternehmerregelung: Nein (Umsatz über 25.000 €)
  • Umsatzsteuer: 7 % auf Beherbergung = ca. 2.940 € abzuführen (abzgl. Vorsteuer)
  • Gewerbesteuer: Ja (Gewinn über 24.500 €). Auf 2.500 € (27.000 - 24.500) × 3,5 % × Hebesatz. Bei 400 %: ca. 350 €, wird auf Einkommensteuer angerechnet
  • Einkommensteuer: Je nach Gesamteinkommen 35-42 % Grenzsteuersatz

Fall 3: Zimmervermietung im eigenen Haus

  • Einnahmen: 5.000 €/Jahr
  • Absetzbare Kosten: 1.500 €
  • Gewinn: 3.500 €
  • Kleinunternehmerregelung: Ja
  • Gewerbesteuer: Nein
  • Einkommensteuer: 3.500 € zum sonstigen Einkommen. Bei Grenzsteuersatz 30 %: ca. 1.050 €

FAQ

Ab welchem Betrag muss ich Airbnb-Einnahmen versteuern?

Ab dem ersten Euro. Es gibt in Deutschland keine Steuerfreigrenze für Mieteinnahmen aus Ferienwohnungen. Der Grundfreibetrag (12.348 € in 2026) gilt für Ihr gesamtes Einkommen, nicht separat für Mieteinnahmen.

Muss ich eine Steuererklärung machen, wenn ich auf Airbnb vermiete?

Ja. Einkünfte aus Vermietung oder Gewerbebetrieb sind erklärungspflichtig. Sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben, auch wenn Sie ansonsten nicht dazu verpflichtet wären.

Brauche ich einen Steuerberater?

Bei einer einzelnen Ferienwohnung mit überschaubaren Einnahmen können Sie die Steuererklärung selbst machen (mit ELSTER oder Steuersoftware). Ab zwei Objekten oder bei Umsätzen über 25.000 € empfehle ich einen Steuerberater — die Kosten (500-1.500 €/Jahr) sind ebenfalls absetzbar.

Was ist die Kleinunternehmerregelung und soll ich sie nutzen?

Die Kleinunternehmerregelung befreit Sie von der Umsatzsteuer, wenn Ihr Vorjahresumsatz unter 25.000 € liegt. Für die meisten Einzelvermieter ist sie die einfachste Option. Sie sollten sie nur abwählen, wenn Sie hohe Investitionen planen (Renovierung, Einrichtung) und die Vorsteuer abziehen wollen.

Erhebt Airbnb die Kurtaxe automatisch?

In einigen deutschen Gemeinden ja. Prüfen Sie in Ihrem Airbnb-Dashboard unter „Steuern", ob Ihre Gemeinde gelistet ist. Wenn nicht, müssen Sie die Kurtaxe selbst einziehen und abführen. Mehr dazu in unserem Ferienwohnung Steuern Guide.

Was passiert, wenn ich meine Einnahmen nicht deklariere?

Seit DAC7 meldet Airbnb Ihre Einnahmen automatisch ans Finanzamt. Wer nicht deklariert, riskiert Nachzahlungen plus Hinterziehungszinsen (6 % pro Jahr) sowie ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Bei hohen Beträgen drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.

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