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Ratgeber18. März 2026· 10 min

Airbnb Steuern in Deutschland: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Kurtaxe (2026)

Airbnb Steuern in Deutschland: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Kurtaxe. Der komplette Guide für Gastgeber 2026.

C

Cédric

Fondateur de ScanStay

Airbnb Steuern in Deutschland: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Kurtaxe (2026)

Du vermietest auf Airbnb und fragst dich, welche Steuern du zahlen musst? Du bist nicht allein. Die steuerliche Seite der Kurzzeitvermietung ist für viele Gastgeber in Deutschland das unangenehmste Thema — und gleichzeitig das wichtigste. Denn seit der DAC7-Meldepflicht (2023) weiß das Finanzamt genau, wie viel du verdienst.

Ich vermiete selbst Ferienunterkünfte und habe mich durch das deutsche Steuerrecht für Vermieter gearbeitet. Zwischen Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Kurtaxe gibt es viel zu beachten — aber wenn du die Grundregeln verstanden hast, ist es machbar.

Dieser Guide erklärt dir alles, was du als Airbnb-Gastgeber in Deutschland über Steuern wissen musst. Mit konkreten Zahlen und Beispielen.

Wichtig: Dieser Guide ist eine Orientierungshilfe. Er ersetzt keine Steuerberatung. Bei komplexen Fällen (mehrere Objekte, hohe Einnahmen, GbR/GmbH) solltest du einen Steuerberater hinzuziehen.


Inhaltsverzeichnis

  1. Grundprinzip: Alle Airbnb-Einnahmen sind steuerpflichtig
  2. Einkommensteuer auf Mieteinnahmen
  3. Gewerbesteuer — wann sie anfällt
  4. Umsatzsteuer — Kleinunternehmer oder nicht?
  5. Kurtaxe und Beherbergungssteuer
  6. Was du von der Steuer absetzen kannst
  7. DAC7-Meldepflicht: Was Plattformen melden
  8. Steuerliche Fallbeispiele
  9. FAQ

Grundprinzip: Alle Airbnb-Einnahmen sind steuerpflichtig

Bevor wir ins Detail gehen: Jeder Euro, den du über Airbnb verdienst, ist steuerpflichtig. Auch wenn du nur ein Zimmer in deiner eigenen Wohnung vermietest. Auch wenn du nur ein paar Wochenenden im Jahr vermietest.

Seit 2023 melden Plattformen wie Airbnb und Booking.com deine Einnahmen automatisch an die deutschen Finanzbehörden (DAC7-Richtlinie). Du kannst nichts „vergessen" — das Finanzamt hat die Zahlen bereits.

Es gibt keine Steuerfreigrenze für Mieteinnahmen aus Ferienwohnungen in Deutschland. Anders als in Frankreich (760 €) oder manchen anderen Ländern musst du ab dem ersten Euro deklarieren.


Einkommensteuer auf Mieteinnahmen

Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer für Airbnb-Gastgeber. Deine Mieteinnahmen werden zusammen mit deinem restlichen Einkommen (Gehalt, selbstständige Tätigkeit, Kapitalerträge) besteuert.

Gewerbliche Einkünfte oder Vermietungseinkünfte?

Das ist die entscheidende Frage, und die Antwort bestimmt, wo du deine Einnahmen in der Steuererklärung angibst:

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V):

  • Du vermietest eine einzelne Ferienwohnung
  • Keine hoteltypischen Zusatzleistungen (kein Frühstück, kein täglicher Zimmerservice)
  • Die Vermietung hat keinen „gewerblichen Charakter"

Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Anlage G):

  • Du vermietest mehrere Objekte
  • Du bietest hoteltypische Zusatzleistungen an
  • Die Vermietung hat gewerblichen Charakter (regelmäßig, organisiert, mit Gewinnabsicht)

In der Praxis stuft das Finanzamt die meisten Airbnb-Vermietungen als gewerblich ein, besonders wenn du:

  • Auf mehreren Plattformen listest
  • Regelmäßig wechselnde Gäste hast
  • Aktiv Werbung machst
  • Zusatzleistungen anbietest (Endreinigung, Wäschepaket, etc.)

Steuersätze

Deutschland hat progressive Steuersätze. Deine Mieteinnahmen werden zu deinem sonstigen Einkommen addiert und mit dem entsprechenden Satz besteuert:

Zu versteuerndes Einkommen Steuersatz
Bis 11.784 € 0 % (Grundfreibetrag 2026)
11.785 – 17.005 € 14 – 24 % (progressiv)
17.006 – 66.760 € 24 – 42 % (progressiv)
66.761 – 277.825 € 42 %
Ab 277.826 € 45 % (Reichensteuersatz)

Dazu kommt der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Einkommensteuer, nur bei höheren Einkommen) und ggf. Kirchensteuer (8 oder 9 %, je nach Bundesland).

Rechenbeispiel: Einkommensteuer

Du vermietest eine Ferienwohnung und erzielst 15.000 € Einnahmen pro Jahr. Nach Abzug aller Kosten (Reinigung, Verschleiß, Versicherung, Plattformgebühren) bleiben 9.000 € Gewinn.

Wenn du als Angestellter zusätzlich 40.000 € brutto verdienst, werden die 9.000 € Mietgewinn zu deinem Einkommen addiert. Bei einem Grenzsteuersatz von ca. 35 % zahlst du auf die Mieteinnahmen ungefähr 3.150 € Einkommensteuer.


Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die auf Gewerbeerträge erhoben wird.

Wann fällt Gewerbesteuer an?

  • Deine Einkünfte werden als gewerblich eingestuft (siehe oben)
  • Dein jährlicher Gewerbeertrag liegt über dem Freibetrag von 24.500 €

Wie wird sie berechnet?

Die Gewerbesteuer berechnet sich wie folgt:

  1. Gewerbeertrag ermitteln (= Gewinn aus der Vermietung)
  2. Freibetrag abziehen (24.500 € für Einzelunternehmer und Personengesellschaften)
  3. Steuermessbetrag: Gewerbeertrag × 3,5 %
  4. Gewerbesteuer: Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde

Der Hebesatz variiert stark:

  • Ländliche Gemeinden: 200-300 %
  • Mittelstädte: 300-400 %
  • Großstädte: 400-500 % (München 490 %, Berlin 410 %, Hamburg 470 %)

Rechenbeispiel: Gewerbesteuer

Gewerbeertrag: 30.000 € Freibetrag: 24.500 € Zu versteuern: 5.500 € Steuermessbetrag: 5.500 × 3,5 % = 192,50 € Hebesatz (z.B. 400 %): 192,50 × 4 = 770 € Gewerbesteuer

Wichtig: Die Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG). Das bedeutet, du zahlst sie nicht obendrauf, sondern sie wird mit deiner Einkommensteuer verrechnet. Bei niedrigen Hebesätzen (bis ca. 400 %) ist die Belastung durch die Gewerbesteuer daher nahezu null.

Wann fällt KEINE Gewerbesteuer an?

  • Dein Gewinn liegt unter 24.500 €/Jahr
  • Deine Einkünfte werden als Vermietung und Verpachtung eingestuft (nicht gewerblich)
  • Du vermietest nur eine einzelne Ferienwohnung ohne Zusatzleistungen

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist ein weiteres Thema, das viele Gastgeber übersehen.

Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Wenn dein Gesamtumsatz (nicht Gewinn!) im Vorjahr unter 22.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 € bleibt, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen:

  • Du musst keine Umsatzsteuer erheben und abführen
  • Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus
  • Dafür kannst du aber auch keine Vorsteuer aus Rechnungen abziehen

Für die meisten Einzelvermieter mit einer Ferienwohnung ist die Kleinunternehmerregelung die einfachste Option.

Regelbesteuerung

Wenn du die Kleinunternehmerregelung nicht nutzt (oder nicht nutzen kannst), gilt:

  • 7 % Umsatzsteuer auf reine Beherbergungsleistungen (Übernachtung)
  • 19 % Umsatzsteuer auf Nebenleistungen (Frühstück, Wäscheservice, Parkplatz, Endreinigung als separate Leistung)

Der Vorteil der Regelbesteuerung: Du kannst Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen (Handwerkerrechnungen, Möbelkäufe, Reinigungsfirma). Das lohnt sich vor allem, wenn du hohe Investitionen hast (Renovierung, Einrichtung).

Plattformgebühren und Umsatzsteuer

Airbnb und Booking berechnen ihre Provisionen zuzüglich Umsatzsteuer (Airbnb sitzt in Irland, daher wird die Steuer im Reverse-Charge-Verfahren auf dich abgewälzt). Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, musst du diese Umsatzsteuer nicht abführen. Als Regelbesteuerer musst du sie in der Umsatzsteuererklärung angeben.


Kurtaxe und Beherbergungssteuer

Neben den Bundes- und Landessteuern gibt es kommunale Abgaben, die dich als Gastgeber direkt betreffen.

Kurtaxe (Fremdenverkehrsbeitrag)

Die Kurtaxe wird von Kur- und Erholungsorten erhoben. Sie finanziert touristische Infrastruktur: Strandzugänge, Wanderwege, Kuranlagen, Touristinfo.

  • Wer zahlt? Der Gast
  • Wer sammelt ein? Du als Gastgeber
  • Höhe: Typisch 1-4 € pro Person und Nacht (variiert stark nach Ort und Saison)
  • Wo? Vor allem an Nord- und Ostsee, in Kurorten, Bergregionen

Du musst die Kurtaxe von deinen Gästen einziehen und regelmäßig an die Gemeinde abführen. Vergisst du es, zahlst du sie aus eigener Tasche.

Beherbergungssteuer (Bettensteuer/City Tax)

Die Beherbergungssteuer ist eine kommunale Steuer, die unabhängig von der Kurtaxe erhoben werden kann. Sie gilt typischerweise in Großstädten:

Stadt Bettensteuer Bemessungsgrundlage
Berlin 5 % Netto-Übernachtungspreis
Hamburg Keine (Kurtaxe stattdessen in einigen Stadtteilen)
München Keine (Stand 2026)
Köln 5 % Netto-Übernachtungspreis
Frankfurt 2 € pro Nacht Pauschal
Dortmund 5 % Netto-Übernachtungspreis
Bremen 5 % Netto-Übernachtungspreis
Freiburg 5 % Netto-Übernachtungspreis

Wichtig: Geschäftsreisende sind in vielen Städten von der Bettensteuer befreit, müssen dies aber nachweisen (z.B. Arbeitgeberbescheinigung).

Automatische Erhebung durch Plattformen

Airbnb erhebt und führt die Kurtaxe in einigen deutschen Gemeinden automatisch ab. Prüfe im Airbnb-Gastgeber-Dashboard, ob deine Gemeinde dabei ist. Wenn nicht, bist du selbst verantwortlich.

Booking.com erhebt die Kurtaxe in der Regel nicht automatisch. Du musst sie selbst einziehen.


Was du von der Steuer absetzen kannst

Das ist die gute Nachricht: Viele Ausgaben rund um deine Ferienwohnung sind steuerlich absetzbar. Sie mindern deinen steuerpflichtigen Gewinn.

Direkte Kosten (voll absetzbar)

  • Reinigungskosten: Professionelle Reinigungsfirma oder Reinigungsmittel
  • Plattformgebühren: Airbnb-Provision, Booking-Provision
  • Wäscheservice: Bettwäsche, Handtücher waschen lassen
  • Verbrauchsmaterial: Toilettenpapier, Seife, Kaffee, Kekse, Willkommenspaket
  • Versicherungen: Gastgeberhaftpflicht, Inventarversicherung
  • Channel Manager und Tools: Software-Abonnements (z.B. ScanStay, PriceLabs, Smoobu)
  • Internet und Telefon: Anteilig für die Ferienwohnung
  • Kurtaxe: Wenn du sie selbst trägst (und nicht dem Gast berechnest)
  • Schlüsseldienst/Smart Lock: Anschaffung und Wartung

Anteilige Kosten (nach Nutzungsanteil absetzbar)

Wenn du eine Wohnung teilweise selbst nutzt und teilweise vermietest, kannst du Kosten anteilig absetzen:

  • Miete oder Hypothekenzinsen: Anteil der Vermietungstage an Gesamttagen
  • Nebenkosten: Strom, Gas, Wasser — anteilig
  • Grundsteuer: Anteilig
  • Gebäudeversicherung: Anteilig

Abschreibung (AfA)

Wenn du die Ferienwohnung als Eigentümer vermietest, kannst du die Abschreibung für Abnutzung (AfA) geltend machen:

  • Gebäude: 2 % pro Jahr (bei Baujahr nach 1924) oder 2,5 % (Baujahr vor 1925) — nur der Gebäudeanteil, nicht das Grundstück
  • Möbel und Einrichtung: Über die Nutzungsdauer (typisch 5-10 Jahre) oder sofort abschreiben bei Anschaffungskosten unter 800 € netto (GWG)
  • Elektrogeräte: 5-10 Jahre Nutzungsdauer

Was du NICHT absetzen kannst

  • Eigenleistung: Deine eigene Arbeitszeit (Reinigung, Gästebetreuung) ist nicht absetzbar
  • Privatnutzung: Tage, an denen du die Wohnung selbst nutzt
  • Tilgung: Nur Zinsen, nicht die Tilgung eines Darlehens

DAC7-Meldepflicht

Was ist DAC7?

Die DAC7-Richtlinie der EU verpflichtet digitale Plattformen seit 2023, die Daten ihrer Nutzer an die Finanzbehörden zu melden. Das betrifft alle Plattformen für Kurzzeitvermietung: Airbnb, Booking.com, FeWo-direkt, Traum-Ferienwohnungen und andere.

Was wird gemeldet?

  • Dein vollständiger Name
  • Deine Adresse
  • Deine Steueridentifikationsnummer
  • Dein Geburtsdatum
  • Deine Kontoverbindung
  • Gesamteinnahmen pro Kalenderjahr
  • Anzahl der Buchungen/Transaktionen
  • Adresse jeder vermieteten Immobilie

Was das für dich bedeutet

Das Finanzamt hat alle Daten. Keine Einkünfte verschweigen, keine Einnahmen „vergessen". Wer jetzt noch nicht deklariert, riskiert eine Steuernachzahlung mit Zinsen und ggf. ein Strafverfahren (Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO).

Mein Rat: Melde deine Einnahmen von Anfang an korrekt. Die Strafen für Steuerhinterziehung sind in Deutschland drastisch — Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bei hohen Beträgen.


Steuerliche Fallbeispiele

Fall 1: Einzelne Ferienwohnung, Nebenberuf

  • Einnahmen: 12.000 €/Jahr
  • Absetzbare Kosten: 4.500 € (Reinigung, Provision, Verbrauchsmaterial, Versicherung, anteilige Nebenkosten)
  • Gewinn: 7.500 €
  • Kleinunternehmerregelung: Ja (Umsatz unter 22.000 €)
  • Gewerbesteuer: Nein (Gewinn unter 24.500 €)
  • Einkommensteuer: 7.500 € werden zum sonstigen Einkommen addiert. Bei Grenzsteuersatz 33 %: ca. 2.475 €

Fall 2: Zwei Ferienwohnungen, Hauptberuf

  • Einnahmen: 45.000 €/Jahr
  • Absetzbare Kosten: 18.000 €
  • Gewinn: 27.000 €
  • Kleinunternehmerregelung: Nein (Umsatz über 22.000 €)
  • Umsatzsteuer: 7 % auf Beherbergung = ca. 2.940 € abzuführen (abzgl. Vorsteuer)
  • Gewerbesteuer: Ja (Gewinn über 24.500 €). Auf 2.500 € (27.000 - 24.500) × 3,5 % × Hebesatz. Bei 400 %: ca. 350 €, wird auf Einkommensteuer angerechnet
  • Einkommensteuer: Je nach Gesamteinkommen 35-42 % Grenzsteuersatz

Fall 3: Zimmervermietung im eigenen Haus

  • Einnahmen: 5.000 €/Jahr
  • Absetzbare Kosten: 1.500 €
  • Gewinn: 3.500 €
  • Kleinunternehmerregelung: Ja
  • Gewerbesteuer: Nein
  • Einkommensteuer: 3.500 € zum sonstigen Einkommen. Bei Grenzsteuersatz 30 %: ca. 1.050 €

FAQ

Ab welchem Betrag muss ich Airbnb-Einnahmen versteuern?

Ab dem ersten Euro. Es gibt in Deutschland keine Steuerfreigrenze für Mieteinnahmen aus Ferienwohnungen. Der Grundfreibetrag (11.784 € in 2026) gilt für dein gesamtes Einkommen, nicht separat für Mieteinnahmen.

Muss ich eine Steuererklärung machen, wenn ich auf Airbnb vermiete?

Ja. Einkünfte aus Vermietung oder Gewerbebetrieb sind erklärungspflichtig. Du musst eine Einkommensteuererklärung abgeben, auch wenn du ansonsten nicht dazu verpflichtet wärst.

Brauche ich einen Steuerberater?

Bei einer einzelnen Ferienwohnung mit überschaubaren Einnahmen kannst du die Steuererklärung selbst machen (mit ELSTER oder Steuersoftware). Ab zwei Objekten oder bei Umsätzen über 22.000 € empfehle ich einen Steuerberater — die Kosten (500-1.500 €/Jahr) sind ebenfalls absetzbar.

Was ist die Kleinunternehmerregelung und soll ich sie nutzen?

Die Kleinunternehmerregelung befreit dich von der Umsatzsteuer, wenn dein Umsatz unter 22.000 €/Jahr liegt. Für die meisten Einzelvermieter ist sie die einfachste Option. Du solltest sie nur abwählen, wenn du hohe Investitionen planst (Renovierung, Einrichtung) und die Vorsteuer abziehen willst.

Erhebt Airbnb die Kurtaxe automatisch?

In einigen deutschen Gemeinden ja. Prüfe in deinem Airbnb-Dashboard unter „Steuern" ob deine Gemeinde gelistet ist. Wenn nicht, musst du die Kurtaxe selbst einziehen und abführen. Mehr dazu in unserem Ferienwohnung Steuern Guide.

Was passiert, wenn ich meine Einnahmen nicht deklariere?

Seit DAC7 meldet Airbnb deine Einnahmen automatisch ans Finanzamt. Wer nicht deklariert, riskiert Nachzahlungen mit 6 % Zinsen pro Jahr sowie ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Bei hohen Beträgen drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.

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