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Ratgeber9. September 2026· 7 min

Booking.com: Kaution oder Schadensprogramm — was 2026 sinnvoller ist

Bei Booking.com gibt es bei Schäden zwei Wege: die selbst verwaltete Kaution oder das Schadensprogramm von Booking (gedeckelt auf 250 €). So wählen Sie richtig — Fristen, Beweise, Ausschlüsse.

C

Cédric

Fondateur de ScanStay

Booking.com: Kaution oder Schadensprogramm — was 2026 sinnvoller ist

Bei Airbnb kennt man den Ablauf: AirCover, Lösungszentrum, Eskalation. Bei Booking.com läuft es anders — und viele Gastgeber lernen die Funktionsweise erst in dem Moment kennen, in dem sie sie brauchen. Der denkbar ungünstigste Zeitpunkt dafür.

Booking bietet zwei getrennte Mechanismen gegen Schäden an, und die beiden unterscheiden sich grundlegend.

Option 1: die selbst verwaltete Kaution

Das einfachste Modell: Sie verlangen vom Gast eine Kaution (direkt oder über ein Drittanbieter-Tool) und geben sie je nach Zustand der Unterkunft bei Abreise zurück oder behalten sie ein. Booking mischt sich in diese Entscheidung nicht ein — das regeln Sie und der Gast unter sich.

Vorteil: Sie behalten die volle Kontrolle, und es gibt keine von der Plattform vorgegebene Obergrenze. Nachteil: Bei einem Streitfall tragen Sie das Risiko allein — es gibt keine Booking-Vermittlung, die entscheidet.

Option 2: das Schadensprogramm (DPRP), verwaltet von Booking

Hier übernimmt Booking den gesamten Prozess — allerdings nach klaren Regeln, die Sie vorher kennen sollten, nicht erst hinterher:

  • Erstattungsobergrenze: 250 €, unabhängig von der tatsächlichen Schadenshöhe
  • Meldefrist: 14 Tage nach Abreise des Gastes
  • Erforderliche Beweise: datierte Vorher-Nachher-Fotos sowie Nachweise der Reparaturkosten (Kostenvoranschlag oder Rechnung)

Die 250-€-Obergrenze ist der wichtigste Punkt, den Sie verinnerlichen sollten: Bei einem teureren Schaden — ein Sofa, das neu bezogen werden muss, eine Waschmaschine, die ersetzt werden muss — deckt das DPRP nur einen Bruchteil des tatsächlichen Verlusts. Genau an diesem Punkt merken viele Gastgeber zu spät, dass eine direkte Kaution die bessere Wahl gewesen wäre.

Was in beiden Fällen nie gedeckt ist

Bestimmte Punkte sind unabhängig vom gewählten Mechanismus ausgeschlossen:

  • Die reguläre Endreinigung (auch wenn sie länger dauert als geplant)
  • Normale Abnutzung von Mobiliar und Ausstattung
  • Diebstahl von Bargeld
  • Bußgelder wegen Verstößen gegen die Hausordnung (unerlaubte Feier, Rauchen …) — das gilt streng genommen nicht als „Schaden"

Wie Sie sich entscheiden

Die einfache Faustregel: Bei hochwertiger Einrichtung oder teurer Ausstattung schützt die direkte Kaution besser, da sie keine Obergrenze kennt. Bei eher standardmäßiger Ausstattung und geringem Risiko schwerer Schäden erspart Ihnen das DPRP die laufende Verwaltung der Kaution (Erinnerungen, Rückzahlung, Streit mit dem Gast über die Berechtigung des Einbehalts).

Nichts spricht dagegen, beides zu kombinieren: eine moderate Kaution plus systematische Dokumentation, damit Sie im Ernstfall über die 250-€-Grenze hinauskommen — etwa über die eigene Vermieterversicherung oder direkten Rechtsweg.

In jedem Fall: Der entscheidende Beweis bleibt derselbe

Ob Kaution oder DPRP — das Dokument, das eine Forderung kippen lässt, ist immer dasselbe: datierte Fotos, vor der Ankunft und nach der Abreise aufgenommen, möglichst vom selben Winkel. Ohne das läuft die Diskussion schnell auf „Aussage gegen Aussage" hinaus — und dabei zieht meist der Gastgeber den Kürzeren.

FAQ

Ist das DPRP von Booking automatisch bei der Anmeldung aktiv?

Nein, es muss ausdrücklich in den Einstellungen Ihrer Unterkunft aktiviert werden — standardmäßig ist keiner der beiden Mechanismen eingerichtet, und Sie sind ohne Schutz, falls ein Schaden auftritt.

Kann ich mehr als 250 € verlangen, wenn der reale Schaden höher ist?

Nicht über das Booking-Schadensprogramm — die Obergrenze ist fix. Für höhere Beträge braucht es entweder eine direkte Kaution oder ein separates Vorgehen (Versicherung, zivilrechtlicher Anspruch).

Kann eine länger dauernde Endreinigung über diese Programme abgerechnet werden?

Nein, die reguläre Endreinigung ist unabhängig vom Mechanismus explizit ausgeschlossen. Das gehört in Ihre Preisgestaltung als Pauschale, nicht in eine Schadensmeldung.

Siehe auch

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